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22. Februar 2024

Infos zu den Vorschriften des DSV und den daraus resultierenden Anforderungen an den Schwimmer

13. Februar 2024

Dein Trainer hat dich gefragt, ob du an einem offiziellen Wettkampf —  nicht den Vereinsmeisterschaften — teilnehmen möchtest und nun stehen da Begriffe wie Registrierung, Jahreslizenz, Sporttauglichkeitsnachweis , Startrecht … im Raum, die es zu verstehen gilt und insbesondere erledigt sein müssen, bevor du überhaupt zum Wettkampf gemeldet werden kannst.
Die Vorschriften des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) sind in sogenannten Wettkampfbestimmungen (WB) veröffentlicht. Es gibt dabei einen Allgemeinen Teil (WB-AT), der alles prinzipielle regelt und solche zu die spezielles zur Sportart regeln (Wasserball, Schwimmen, Freiwasserschwimmen, Synchronschwimmen, Masters ...). Wer sich hier näher informieren will, kann auf der Seite des DSV nachschauen. Damit dich das ganze Thema nicht erschlägt, findest du in der nachfolgenden Liste die für den Schwimmer wichtigsten Begriffe, relevanten Auszüge aus dem Regelwerk des DSV und den Ablauf für die zu ergreifenden  Maßnahmen.

  • Jedem Schwimmer wird durch die Registrierung eine Schwimmer-ID eindeutig zugeordnet, die er für immer behält.
  • Die Jahreslizenz gestattet in dem Jahr die Teilnahme an Wettkämpfen.
  • Der Sporttauglichkeitsnachweis ist von einem Arzt jährlich zu erstellen. Hier gibt es bisher keine Vorgaben was dies beinhaltet, in der Regel reicht es, wenn der Hausarzt bestätigt, dass es aus seiner Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme am Schwimmwettkampf gibt.
  • Das Startrecht erwirbt man durch die Registrierung, bei uns also für die SSG-Bruhrain. Ein Startrechtswechsel zu einem anderen Verein ist jederzeit möglich. Hierzu muss der neue Verein für den du starten möchtest tätig werden.
  • Infoblatt des BSV zur Registrierung, Lizenz, Sporttauglichkeitsnachweis. (Stand 10.02.2024)
  • Auszug aus der WB-AT des DSV (Registrierung, Lizenz, Startrecht, Sporttauglichkeitsnachweis) (Stand 12.02.2024)