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2. Februar 2026
 
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8. Februar 2026

BW ab 29.01.22 Alarmstufe I, 2G-Regel fürs Training

1. Februar 2022

Mit Wirkung vom 29.01.2022 hat das Land Baden Württemberg die Coronaverordnung Sport geändert. Aufgrund der Rückstufung auf die Alarmstufe I gilt ab diesem Datum die 2G-Regeln für die Teilnahme am Training. Hiernach dürfen alle immunisierte Mitglieder — deren letzte Impfung mindestens 14 Tage her ist bzw. deren Genesenennachweis nicht älter ist als 3 Monate — am Training teilnehmen, ebenso alle Kinder unter 6 Jahren. Für die 6-18jährigen Schüler genügt innerhalb der Unterrichtswochen der Schülerausweis als Zulassungskriterium, während der Ferien oder an schulfreien Tagen für nichtimmunisierte Schüler ein negativer Schnelltest an einer Teststation.

Ansonsten bleibt es bei den bekannten Zugangsregelungen, Treffen 20 Minuten vor dem Trainingsbeginn vor dem SaSch!, dort Zugangskontrolle, dann gemeinsamer Eintritt mit dem Trainer / verantwortlichem Betreuer. Neu: Empfang einer Schrankkarte, Schlüssel steckt im Schrank und verbleibt dort auch bei Austritt, Abgabe der Karte in den Behälter an der Kasse nach Trainingsende.

Faschingsferien kein Training, Kurse finden statt!

HSt