Aktuelle News
 
Neu im Oktober Aufnahmestopp im Kinder- und Jugendbereich, Trainingsregelung Herbstferien, Ausblick Vereinsmeisterschaften, Wettkampfkalender aktualisiert [weiter...]
4. Oktober 2025
 
BaWü Masters 2 Teilnehmer des BSV Kleines Mastersteam erschwimmt 2x Gold und 2x Silber [weiter...]
28. Oktober 2025
 
Helferfest und Trainersitzung erstmals Trainersitzung und Helferfest mit gemeinsamem Grillen [weiter...]
4. Oktober 2025
 
W1 Team mit 10 Medaillenplätzen bei 12 Starts aus Eggenstein zurück W1 Team konnte auch beim 13. SGEL Jugendschwimmfest in Eggenstein überzeugen [weiter...]
27. Juli 2025

Änderungen WB in 2004

5. Januar 2004

Mit dem 01.01.2004 wurden seitens des Deutschen Schwimmverbandes mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen in Kraft gesetzt. Unter anderem ist eine Verpflichtungserklärung der meldenden Vereine zu einem Wettkampf bezüglich der Sportgesundheit der Schwimmer vor Wettkampfbeginn einzureichen. Der genaue Wortlaut der WB: §7 Sportgesundheit (2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, daß die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß unsere Wettkämpfe genehmigt sind und nach den WB durchgeführt werden. Deshalb dürfen und werden wir keine Meldungen ohne diese Verpflichtunsgerklärung annehmen.