Aktuelle News
 
Neu im Mai Jahreshauptversammlung beschließt teilweise neue Mitgliedsbeiträge [weiter...]
16. Mai 2023
 
Jahreshauptversammlung 12.5.2023 Neue Mitgliedsbeiträge beschlossen; Jugendliche, Schüler, Rentner ohne Beitragsänderung; Erwachsene mit moderater Erhöhung [weiter...]
16. Mai 2023
 
Ehrennadel in Gold des Badischen Schwimm-Verbandes verliehen 1. und 2. Vorsitzender werden für ihre langjährige Ehrenamtliche Tätigkeit ausgezeichnet [weiter...]
26. Februar 2023
 
27. Bruchsaler Sprintermeeting 11.2.23 Erfolgreicher Neustart des Bruchsaler Sprintermeetings nach 2 Jahren Corona-Zwangspause [weiter...]
15. Februar 2023

Änderungen WB in 2004

5. Januar 2004

Mit dem 01.01.2004 wurden seitens des Deutschen Schwimmverbandes mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen in Kraft gesetzt. Unter anderem ist eine Verpflichtungserklärung der meldenden Vereine zu einem Wettkampf bezüglich der Sportgesundheit der Schwimmer vor Wettkampfbeginn einzureichen. Der genaue Wortlaut der WB: §7 Sportgesundheit (2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, daß die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß unsere Wettkämpfe genehmigt sind und nach den WB durchgeführt werden. Deshalb dürfen und werden wir keine Meldungen ohne diese Verpflichtunsgerklärung annehmen.