Aktuelle News
 
Neu im November Vereinsmeisterschaften 20.+27.11 mit Meldeergebnis / Weihnachtsfeier 9.12. [weiter...]
16. November 2023
 
BW Masters kurze Bahn Karlsruhe  7.-8.10.2023 6 BSV Masters erschwimmen bei 19 Starts 5 Gold, 8 Silber und 2 Bronzemedaillen [weiter...]
14. Oktober 2023
 
Freibadrallye 24.7.2023 Heraufziehende Regenfront mit Gewitter zwang die Verantwortlichen die Outdoor-Veranstaltung nach drinnen zu verlegen. [weiter...]
25. Juli 2023
 
Landauer Sprinter-Treffen Laetitia Bouc gewinnt den 4 x 100m Pokal beim Sprinter-Treffen in Landau a.d. Isar [weiter...]
1. Juli 2023

Änderungen WB in 2004

5. Januar 2004

Mit dem 01.01.2004 wurden seitens des Deutschen Schwimmverbandes mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen in Kraft gesetzt. Unter anderem ist eine Verpflichtungserklärung der meldenden Vereine zu einem Wettkampf bezüglich der Sportgesundheit der Schwimmer vor Wettkampfbeginn einzureichen. Der genaue Wortlaut der WB: §7 Sportgesundheit (2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, daß die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß unsere Wettkämpfe genehmigt sind und nach den WB durchgeführt werden. Deshalb dürfen und werden wir keine Meldungen ohne diese Verpflichtunsgerklärung annehmen.