Mit dem 01.01.2004 wurden seitens des Deutschen Schwimmverbandes mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen in Kraft gesetzt. Unter anderem ist eine Verpflichtungserklärung der meldenden Vereine zu einem Wettkampf bezüglich der Sportgesundheit der Schwimmer vor Wettkampfbeginn einzureichen. Der genaue Wortlaut der WB: §7 Sportgesundheit (2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, daß die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß unsere Wettkämpfe genehmigt sind und nach den WB durchgeführt werden. Deshalb dürfen und werden wir keine Meldungen ohne diese Verpflichtunsgerklärung annehmen.