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Änderungen der Wettkampfbestimmungen

Einsatz der Rückenstarthilfe zugelassen

2. April 2015
Änderungen der Wettkampfbestimmungen
Foto: Mit freundlicher Genehmigung: © Stefan Lischker
Vorführung der Rückenstarthilfe bei den DM 2013.

Bei der Sitzung des Fachausschusses Schwimmen des DSV am 13./14.03.2015 in Potsdam wurden mehrere Änderungen der Wettkampfbestimmungen beschlossen.

So wurde nun der Einsatz der Rückenstarthilfe, die bereits von der FINA bei der Kurzbahn-WM in Doha beschlossen wurde, in das Regelwerk aufgenommen. Dies betrifft die §§112, 115 und 125. Mit der Starthilfe sollen effektivere Starts ermöglicht werden. Sie wird bei Rückenwettbewerben oben am Startblock befestigt. Zwei in der Länge verstellbare Bänder halten dabei eine Querstange im Wasser, die dem Schwimmer besseren halt geben soll.

 

§ 112 Zeitnehmer (ZN)

  1. Wenn die Rückenstarthilfe zum Einsatz kommt, muss der Schwimmer oder der Zeitnehmer diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Zeitnehmer muss sie nach dem Start wieder entfernen.

§ 115 Wenderichter (WR)

  1. Wenn die Rückenstarthilfe auf der Wendeseite zum Einsatz kommt, muss der Schwimmer oder der Wenderichter diese vor dem Start in die richtige Startstellung bringen. Der Wenderichter muss sie nach dem Start wieder entfernen.

§ 125 Start

  1. c) Die Rückenstarthilfe kann ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn baugleiche Modelle vom Ausrichter/Veranstalter für alle Schwimmer zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist jedem Schwimmer selbst überlassen, es müssen jedoch die zur Verfügung gestellten Rückenstarthilfen Verwendung finden. Rückenstarthilfen sind nur dann zulässig, wenn sie den von der FINA in ihren Bäderrichtlinien (Facilities-Rules) dargestellten Voraussetzungen entsprechen. Beim Einsatz der Rückenstarthilfe müssen die Zehen beider Füße mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen.

 

Foto: © Stefan Lischker
Foto: © Stefan Lischker

 

Die Anwendung der Rückenstarthilfe wird im folgenden Video der FINA veranschaulicht:

 

Neben der Zulassung der Rückenstarthilfe wurden noch Änderungen der FINA in Bezug auf den Delfinbeinschlag nach Start und Wende beim Brustschwimmen übernommen.

§ 128 Brustschwimmen

  1. Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Schwimmer, bevor er an die Wasseroberfläche zurückkehrt, einen vollständigen Bewegungszyklus unter Wasser ausführen, ohne mit dem Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen zu haben. Er darf vor dem ersten Brustbeinschlag zu jeder Zeit einen einzigen Delfinbeinschlag ausführen. Während des ersten Bewegungszyklus darf er einen vollen Armzug bis zu den Oberschenkeln ausführen. Der Kopf des Schwimmers muss beim zweiten Bewegungszyklus nach Start und Wenden die Wasseroberfläche während der Rückwärtsbewegung der Arme vollständig durchbrochen haben, und dies, bevor die Hände nach innen gedreht und wieder nach vorne gebracht werden.

 

CS